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DAK Gesundheit

Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrer Krankenkasse im Hinblick auf die Erstattung von Reiseimpfungen und Malariavorsorge vor Auslandsreisen.

Auslandsschutzimpfungen die Ihre Krankenkasse erstattet:

Malariavorbeugung (Prophylaxe)

Ihre Krankenkasse erstattet die Kosten der Malariaprophylaxe.

Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse?

100% der Kostenübernahme für den Impfstoff und 100 % für die ärztlichen Leistung (einfacher GOÄ Gebürgensatz).

Bei berufsbedingten Auslandsreisen erstattet die Krankenkasse die Kosten nicht. In dem Fall muss der Arbeitgeber diese tragen.

Bonusprogramm für Impfungen

Versichterte der DAK-Gesundheit können am DAK Aktiv Bonus teilnehmen. Ob Vorsorgeuntersuchung, die Mitgliedschaft im Sportverein oder Impfungen, bei unserem Bonusprogramm sammeln Sie wertvollen Punkte. Diese können Sie sich in Euro auszahlen lassen. Oder in besondere Gesundheitsleistungen,wie z. B. professionelle Zahnreinigung, Osteopathie oder eine sportmedizinische Untersuchung, investieren – dann legen wir noch 20 % obendrauf. Und für Sport- und Fitnessausrüstungen oder Fitnesstracker sogar 100 %. Jährlich sind so bis zu 500 Euro möglich.

Kostenerstattungsverfahren

Die Kosten werden über das Kostenerstattungsverfahren abgerechnet. Als Versicherter müssen Sie zunächst beim Arzt die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Leistung bezahlen. Die Rechnung des Arztes reichen Sie dann bei Ihrer Krankenkasse ein, die Ihnen die Kosten erstattet. Wie hoch die Erstattung ist, finden Sie unter: Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse?

In wenigen Gebieten in Deutschland reicht auch Ihre Krankenversichertenkarte aus. Bitte sprechen Sie Ihren Arzt an, ob in Ihrer Region ein Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und Ihrer Krankenkasse besteht und Sie dadurch nicht in Vorleistung treten müssen.

Tipps

Impfungen bei Reisen in Deutschland?

Reisen innerhalb von Deutschland sind keine Auslandsreisen. Impfungen wie z. B. gegen die FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) durch Zeckenstich werden jedoch erstattet, wenn Sie in Deutschland eine Reise in ein Endemiegebiet (betroffenes Gebiet) unternehmen. Dies sind z.B. Bayern, Baden Württemberg und Sachsen.

Impfschutz überprüfen!

Wie lange ist es her, dass Sie gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Masern oder Pertussis (Keuchhusten) geimpft wurden? Sind Sie älter als 60 Jahre?

Auch unabhängig von Urlaubsreisen sollten Sie Ihren Impfschutz überprüfen lassen. Gerade die Auffrischimpfungen sollte jeder haben. Vergleichen Sie Ihren Impfstatus unter Impfungen mit dem Impfkalender der Stiko und fragen Sie Ihren Arzt!

Kontakt

Ansprechpartner für Impfungen

Alle regionalen Servicecentren
Telefon: 01801 / 325325 * 3,9 Cent/min aus dem Festnetz von T-Home

Hauptverwaltung

DAK Gesundheit
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg

Telefon: 040 / 2396-0

Web: http://www.dak.de externer Link

Haftungsausschluss:

Alle Informationen wurden sorgfältig zusammengestellt und ausgewertet. Bei der Aktualität sind wir auf die Informationen der Krankenkassen und Krankenversicherungen angewiesen. Es werden nur Informationen veröffentlicht, die uns von der Krankenkasse, -versicherung mitgeteilt wurden oder von dieser veröffentlicht wurden. Eine Haftung oder Gewähr kann von uns nicht übernommen werden.
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