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Musteranschreiben - Erstattung von reisemedizinischen Impfungen

Impfungen zum Schutz vor Krankheiten bei Auslandsreisen sind so genannte freiwillige Satzungsleistungen, die gesetzliche Krankenkassen nicht erstatten müssen. Viele Kassen tun dies dennoch. Wenn Ihre Krankenkasse keine reisemedizinischen Auslandimpfungen erstattet, empfehlen wir Ihnen, dennoch nachzufragen, ob es eine Möglichkeit gibt, die Kosten zu übernehmen. Krankenkassen können unter bestimmten Voraussetzungen auch eine „Einzelfallentscheidung“ treffen.

Wir schlagen Ihnen folgenden Weg vor:

Wichtig ist: Auch wenn Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme endgültig ablehnt, sollten Sie dennoch die notwendigen Impfungen und z.B. Malariavorsorge (Malariprophylaxe) auf eigene Kosten durchführen, denn es geht um Ihre Gesundheit.

Wir haben verschiedene Musteranschreiben entwickelt, die Ihnen einen Anhaltspunkt geben sollen, um Ihrer Krankenkasse zu schreiben. Es handelt sich dabei um Dateien im RTF-Format, die sie mit beinahe jeder Textverarbeitung öffnen und weiter verarbeiten können.

Musteranschreiben vor der Impfung
Musteranschreiben nach der Impfung