Musteranschreiben - Erstattung von reisemedizinischen Impfungen
Impfungen zum Schutz vor Krankheiten bei Auslandsreisen sind so genannte freiwillige Satzungsleistungen, die gesetzliche Krankenkassen nicht erstatten müssen. Viele Kassen tun dies dennoch. Wenn Ihre Krankenkasse keine reisemedizinischen Auslandimpfungen erstattet, empfehlen wir Ihnen, dennoch nachzufragen, ob es eine Möglichkeit gibt, die Kosten zu übernehmen. Krankenkassen können unter bestimmten Voraussetzungen auch eine „Einzelfallentscheidung“ treffen.
Wir schlagen Ihnen folgenden Weg vor:- Nehmen Sie persönlich oder telefonisch Kontakt zu Ihre Krankenkasse auf wenn vorhanden, bei der Geschäftstelle vor Ort.
- Wenn die Übernahme der Kosten von der Krankenkasse abgelehnt wird, dann schreiben Sie bitte Ihrer Krankenkasse (siehe unser Musterschreiben). Bei uns in der Kassenliste finden Sie den Ansprechpartner, wenn uns dieser von Ihrer Kasse mitgeteilt wurde.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, dann schreiben Sie an die Hauptverwaltung Ihrer Krankenkasse – die Adresse finden Sie in unserer Kassenliste.
Wichtig ist: Auch wenn Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme endgültig ablehnt, sollten Sie dennoch die notwendigen Impfungen und z.B. Malariavorsorge (Malariprophylaxe) auf eigene Kosten durchführen, denn es geht um Ihre Gesundheit.
Wir haben verschiedene Musteranschreiben entwickelt, die Ihnen einen Anhaltspunkt geben sollen, um Ihrer Krankenkasse zu schreiben. Es handelt sich dabei um Dateien im RTF-Format, die sie mit beinahe jeder Textverarbeitung öffnen und weiter verarbeiten können.
Musteranschreiben vor der ImpfungMusteranschreiben nach der Impfung
