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Bosch BKK
Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrer Krankenkasse im Hinblick auf die Erstattung
von Reiseimpfungen und Malariavorsorge vor Auslandsreisen.
Auslandsschutzimpfungen die Ihre Krankenkasse erstattet:
- Cholera
- FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
- Gelbfieber
- Hepatitis A
- Hepatitis B
- Japanische Enzephalitis
- Meningokokken-Meningitis
- Polio (Kinderlähmung / Poliomyelitis)
- Tollwut
- Typhus
Malariavorbeugung (Prophylaxe)
Ihre Krankenkasse erstattet die Kosten der Malariaprophylaxe.
Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse?
Kostenübernahme des Impfstoffes in voller Höhe und der ärztlichen Leistung in Höhe der Vertragssätze.
Bei berufsbedingten Auslandsreisen erstattet die Krankenkasse die Kosten nicht.
In dem Fall muss der Arbeitgeber diese tragen.
Bonusprogramm für Impfungen
Im Rahmen des Bonusprogrammes "G-win" (ab 15 Jahre) werden 10 Euro, für die Überprüfung des Impfstatus, gemäß den Empfehlungen der STIKO vom behandelnden Arzt, ggf. die Auffrischung, bonifiziert. Im Rahmen des Bonusprogrammes "G-win junior (6-14 Jahre) werden 5 Euro bonifiziert.
Kostenerstattungsverfahren
Die Kosten werden über das Kostenerstattungsverfahren abgerechnet. Als Versicherter müssen Sie zunächst beim
Arzt die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Leistung bezahlen. Die Rechnung des Arztes reichen Sie dann
bei Ihrer Krankenkasse ein, die Ihnen die Kosten erstattet.
Wie hoch die Erstattung ist, finden Sie unter: Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse?
In wenigen Gebieten in Deutschland reicht auch Ihre Krankenversichertenkarte aus. Bitte sprechen Sie Ihren Arzt
an, ob in Ihrer Region ein Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und Ihrer Krankenkasse besteht und Sie
dadurch nicht in Vorleistung treten müssen.
Tipps
Impfungen bei Reisen in Deutschland?
Reisen innerhalb von Deutschland sind keine Auslandsreisen. Impfungen wie z. B. gegen die FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
durch Zeckenstich werden jedoch erstattet, wenn Sie in Deutschland eine Reise in ein Endemiegebiet (betroffenes Gebiet)
unternehmen. Dies sind z.B. Bayern, Baden Württemberg und Sachsen.
Impfschutz überprüfen!
Wie lange ist es her, dass Sie gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Masern oder Pertussis (Keuchhusten) geimpft wurden?
Sind Sie älter als 60 Jahre?
Auch unabhängig von Urlaubsreisen sollten Sie Ihren Impfschutz überprüfen lassen. Gerade die Auffrischimpfungen sollte
jeder haben. Vergleichen Sie Ihren Impfstatus unter Impfungen mit dem Impfkalender der Stiko und fragen Sie Ihren Arzt!
10 Euro Praxisgebühr?
Für alle im STIKO-Impfkalender empfohlenen Impfungen fallen keine Praxisgebühren an.
Sie werden außerdem von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet (siehe Schutzimpfungsrichtlinie des G-BA).
Dies hat der Gesetzgeber so vorgegeben, die wichtige Gesundheitsvorsorge darf nicht an Gebühren scheitern!
Einige Impfungen, wie z.B. die gegen Tetanus und Diphtherie sollen in regelmäßigen Abständen aufgefrischt werden,
damit sie ihre Wirkung nicht verlieren.
Die Reisevorbereitungen sind ein guter Anlass, den allgemeinen Impfschutz überprüfen zu lassen.
Kontakt
Hauptverwaltung
Bosch BKK
Kruppstr. 19
70469 Stuttgart
Telefon: 0711 / 811-31002
Fax: 0711 / 811-45782
eMail: info@Bosch-BKK.de
Web: http://www.bosch-bkk.de 
Haftungsausschluss:
Alle Informationen wurden sorgfältig zusammengestellt und ausgewertet. Bei der Aktualität sind wir auf die
Informationen der Krankenkassen und Krankenversicherungen angewiesen. Es werden nur Informationen veröffentlicht,
die uns von der Krankenkasse, -versicherung mitgeteilt wurden oder von dieser veröffentlicht wurden. Eine Haftung
oder Gewähr kann von uns nicht übernommen werden.
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