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AOK Rheinland / Hamburg

Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrer Krankenkasse im Hinblick auf die Erstattung von Reiseimpfungen und Malariavorsorge vor Auslandsreisen.

Auslandsschutzimpfungen die Ihre Krankenkasse erstattet:

Auslandsschutzimpfungen die Ihre Krankenkasse nicht erstattet:

Malariavorbeugung (Prophylaxe)

Ihre Krankenkasse erstattet keine Kosten der Malariaprophylaxe. Bei der Malaria-Prophylaxe handelt es sich nicht um eine Impfung. Diese wird auch nicht von den STIKO-Empfehlungen erfasst, eine Kostenerstattung ist daher nicht möglich. Hinweis : Kostenbeteiligung im Rahmen „Gesundheitsbudget“ möglich.

Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse?

Die Kosten für die von der STIKO für das jeweilige Reiseland empfohlenen Reiseschutzimpfungen übernimmt die AOK Rheinland/Hamburg zu 100%. Dies gilt bei privaten Auslandsreisen. Bei berufsbedingten Auslandsreisen erstattet die Krankenkasse die Kosten nicht. In dem Fall muss der Arbeitgeber diese tragen. Die Leistung wird von Hausärzten erbracht und über die Versichertenkarte abgerechnet. Sollte dies in Einzelfällen einmal nicht möglich sein, können die Kostenbelege für den Impfstoff und die ärztliche Leistung zur Kostenerstattung eingereicht werden. Die für die Reiseimpfung geleisteten Zuzahlungen werden ebenfalls erstattet (maximal 100 EUR im Jahr).

Bei berufsbedingten Auslandsreisen erstattet die Krankenkasse die Kosten nicht. In dem Fall muss der Arbeitgeber diese tragen.

Bonusprogramm für Impfungen

In den AOK-Bonusprogrammen: AOK-Prämienprogramm, AOK-Familienbonus, AOK-Wahltarif Bonus (Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten), werden öffentlich empfohlene Schutzimpfungen, bis zu 70 EUR bonifiziert.

Kostenerstattungsverfahren

Die Kosten werden über das Kostenerstattungsverfahren abgerechnet. Als Versicherter müssen Sie zunächst beim Arzt die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Leistung bezahlen. Die Rechnung des Arztes reichen Sie dann bei Ihrer Krankenkasse ein, die Ihnen die Kosten erstattet. Wie hoch die Erstattung ist, finden Sie unter: Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse?

In wenigen Gebieten in Deutschland reicht auch Ihre Krankenversichertenkarte aus. Bitte sprechen Sie Ihren Arzt an, ob in Ihrer Region ein Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und Ihrer Krankenkasse besteht und Sie dadurch nicht in Vorleistung treten müssen.

Tipps

Ihre Krankenkasse erstattet eine Impfung nicht!

Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf und fragen nach, welche Möglichkeiten es gibt, dass die Impfung doch erstattet wird. Wenn Sie keinen Ansprechpartner vor Ort haben, dann schreiben Sie Ihrer Krankenkasse. Hier finden Sie ein Musteranschreiben.

Es geht um Ihre Gesundheit! Auch wenn Ihre Krankenkasse eine Impfung nicht erstattet, aber Ihr Arzt die Impfung empfiehlt, sollten Sie sich impfen lassen.

Impfungen bei Reisen in Deutschland?

Reisen innerhalb von Deutschland sind keine Auslandsreisen. Impfungen wie z. B. gegen die FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) durch Zeckenstich werden jedoch erstattet, wenn Sie in Deutschland eine Reise in ein Endemiegebiet (betroffenes Gebiet) unternehmen. Dies sind z.B. Bayern, Baden Württemberg und Sachsen.

Impfschutz überprüfen!

Wie lange ist es her, dass Sie gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Masern oder Pertussis (Keuchhusten) geimpft wurden? Sind Sie älter als 60 Jahre?

Auch unabhängig von Urlaubsreisen sollten Sie Ihren Impfschutz überprüfen lassen. Gerade die Auffrischimpfungen sollte jeder haben. Vergleichen Sie Ihren Impfstatus unter Impfungen mit dem Impfkalender der Stiko und fragen Sie Ihren Arzt!

Kontakt

Ansprechpartner für Impfungen

AOK Clarimedis-Service Center
Telefon: 0800 / 0326326 * kostenlos
eMail: aok@rh.aok.de

Hauptverwaltung

AOK Rheinland / Hamburg
Kasernenstr. 61
40213 Düsseldorf

Telefon: 0211 / 8791-0
Fax: 0211 / 8791-1125

eMail: aok@rh.aok.de
Web: http://www.aok.de/rh externer Link

Haftungsausschluss:

Alle Informationen wurden sorgfältig zusammengestellt und ausgewertet. Bei der Aktualität sind wir auf die Informationen der Krankenkassen und Krankenversicherungen angewiesen. Es werden nur Informationen veröffentlicht, die uns von der Krankenkasse, -versicherung mitgeteilt wurden oder von dieser veröffentlicht wurden. Eine Haftung oder Gewähr kann von uns nicht übernommen werden.
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