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AOK Hessen

Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrer Krankenkasse im Hinblick auf die Erstattung von Reiseimpfungen und Malariavorsorge vor Auslandsreisen.

Auslandsschutzimpfungen die Ihre Krankenkasse erstattet:

Auslandsschutzimpfungen die Ihre Krankenkasse nicht erstattet:

Malariavorbeugung (Prophylaxe)

Ihre Krankenkasse erstattet die Kosten der Malariaprophylaxe.

Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse?

Volle Kostenübernahme bis 200 Euro jährlich für die Malariaprophylaxe, Impfstoffe und die ärztliche Leistung.

Bei berufsbedingten Auslandsreisen erstattet die Krankenkasse die Kosten nicht. In dem Fall muss der Arbeitgeber diese tragen.

Bonusprogramm für Impfungen

Die von der STIKO empfohlene Impfungen werden im Rahmen der nachfolgenden Programme bonifiziert (1 Punkt = 1 Euro). Bonusprogramm BONUS fit pro Jahr 10 Punkte, im Gesundheitsbonus von AGIDA und im Kinderbonus werden bis 18 Jahre 15 Punkte, über dem 18. Lebensjahr 10 Punkte bonifiziert.

Kostenerstattungsverfahren

Die Kosten werden über das Kostenerstattungsverfahren abgerechnet. Als Versicherter müssen Sie zunächst beim Arzt die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Leistung bezahlen. Die Rechnung des Arztes reichen Sie dann bei Ihrer Krankenkasse ein, die Ihnen die Kosten erstattet. Wie hoch die Erstattung ist, finden Sie unter: Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse?

In wenigen Gebieten in Deutschland reicht auch Ihre Krankenversichertenkarte aus. Bitte sprechen Sie Ihren Arzt an, ob in Ihrer Region ein Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und Ihrer Krankenkasse besteht und Sie dadurch nicht in Vorleistung treten müssen.

Tipps

Ihre Krankenkasse erstattet eine Impfung nicht!

Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf und fragen nach, welche Möglichkeiten es gibt, dass die Impfung doch erstattet wird. Wenn Sie keinen Ansprechpartner vor Ort haben, dann schreiben Sie Ihrer Krankenkasse. Hier finden Sie ein Musteranschreiben.

Es geht um Ihre Gesundheit! Auch wenn Ihre Krankenkasse eine Impfung nicht erstattet, aber Ihr Arzt die Impfung empfiehlt, sollten Sie sich impfen lassen.

Impfungen bei Reisen in Deutschland?

Reisen innerhalb von Deutschland sind keine Auslandsreisen. Impfungen wie z. B. gegen die FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) durch Zeckenstich werden jedoch erstattet, wenn Sie in Deutschland eine Reise in ein Endemiegebiet (betroffenes Gebiet) unternehmen. Dies sind z.B. Bayern, Baden Württemberg und Sachsen.

Impfschutz überprüfen!

Wie lange ist es her, dass Sie gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Masern oder Pertussis (Keuchhusten) geimpft wurden? Sind Sie älter als 60 Jahre?

Auch unabhängig von Urlaubsreisen sollten Sie Ihren Impfschutz überprüfen lassen. Gerade die Auffrischimpfungen sollte jeder haben. Vergleichen Sie Ihren Impfstatus unter Impfungen mit dem Impfkalender der Stiko und fragen Sie Ihren Arzt!

Kontakt

Ansprechpartner für Impfungen

AOK-Kundenberatung:
Telefon: 06404 / 9242000

Hauptverwaltung

AOK Hessen
Basler Str. 2
61352 Bad Homburg

Web: http://www.aok.de/hessen externer Link

Haftungsausschluss:

Alle Informationen wurden sorgfältig zusammengestellt und ausgewertet. Bei der Aktualität sind wir auf die Informationen der Krankenkassen und Krankenversicherungen angewiesen. Es werden nur Informationen veröffentlicht, die uns von der Krankenkasse, -versicherung mitgeteilt wurden oder von dieser veröffentlicht wurden. Eine Haftung oder Gewähr kann von uns nicht übernommen werden.
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