BKK Deutsche Bank AG
Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrer Krankenkasse im Hinblick auf die Erstattung von Reiseimpfungen und Malariavorsorge vor Auslandsreisen.
Auslandsschutzimpfungen die Ihre Krankenkasse erstattet:
- Cholera
- FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
- Gelbfieber
- Hepatitis A
- Hepatitis B
- Japanische Enzephalitis
- Meningokokken-Meningitis
- Polio (Kinderlähmung / Poliomyelitis)
- Tollwut
- Typhus
Malariavorbeugung (Prophylaxe)
Ihre Krankenkasse erstattet keine Kosten der Malariaprophylaxe.
Meningokokken B, Zoster
Die Impfung gegen Meningokokken des Serotyps B (Men B) und die Impfung gegen Zoster (Gürtelrose) sind nicht primär reisemedizinisch zu begründen. Reisen erhöhen sogar in vielen Fällen die Infektionsgefahr gerade mit Nicht-B-Meningokokken deutlich. Der Zoster ist vor allem mit dem Alter und mit Immunsuppression als Risikofaktoren assoziiert und keine gehäuft auf Reisen auftretende Erkrankung.
Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse?
Die BKK Deutsche Bank ist eine geschlossene BKK. Mitglied können nur Angestellte der Deutschen Bank AG und deren Angehörige werden. Die BKK Deutsche Bank gibt grundsätzlich nur Mitgliedern Auskünfte über die Erstattung von Impfungen, außerhalb der Pflichtimpfungen. Die von uns zusammengestellten Informationen sind dem Internet der BKK entnommen. An bestimmten Reiseimpfungen beteiligt sich die BKK im Rahmen Ihrer Satzung. Bitte sprechen Sie vorher mit der BKK.
Bei berufsbedingten Auslandsreisen erstattet die Krankenkasse die Kosten nicht. In dem Fall muss der Arbeitgeber diese tragen.
Bonusprogramm für Impfungen
Impfungen werden nicht bonifiziert.
Kostenerstattungsverfahren
Die Kosten werden über das Kostenerstattungsverfahren abgerechnet. Als Versicherter müssen Sie zunächst beim Arzt die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Leistung bezahlen. Die Rechnung des Arztes reichen Sie dann bei Ihrer Krankenkasse ein, die Ihnen die Kosten erstattet. Wie hoch die Erstattung ist, finden Sie unter: Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse?
In wenigen Gebieten in Deutschland reicht auch Ihre Krankenversichertenkarte aus. Bitte sprechen Sie Ihren Arzt an, ob in Ihrer Region ein Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und Ihrer Krankenkasse besteht und Sie dadurch nicht in Vorleistung treten müssen.
Tipps
Impfungen bei Reisen in Deutschland?
Reisen innerhalb von Deutschland sind keine Auslandsreisen. Impfungen wie z. B. gegen die FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) durch Zeckenstich werden jedoch erstattet, wenn Sie in Deutschland eine Reise in ein Endemiegebiet (betroffenes Gebiet) unternehmen. Dies sind z.B. Bayern, Baden Württemberg und Sachsen.
Impfschutz überprüfen!
Wie lange ist es her, dass Sie gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Masern oder Pertussis (Keuchhusten) geimpft wurden? Sind Sie älter als 60 Jahre?
Auch unabhängig von Urlaubsreisen sollten Sie Ihren Impfschutz überprüfen lassen. Gerade die Auffrischimpfungen sollte jeder haben. Vergleichen Sie Ihren Impfstatus unter Impfungen mit dem Impfkalender der Stiko und fragen Sie Ihren Arzt!
Kontakt
Ansprechpartner für Impfungen
mediLineTelefon: 0180 / 1633546
Hauptverwaltung
BKK Deutsche Bank AGKönigsallee 45/47
40212 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 9065-0
Fax: 0211 / 9065-999
eMail: bkk.info@db.com
Web: http://www.bkkdb.de

Haftungsausschluss:
Alle Informationen wurden sorgfältig zusammengestellt und ausgewertet. Bei der Aktualität sind wir auf die
Informationen der Krankenkassen und Krankenversicherungen angewiesen. Es werden nur Informationen veröffentlicht,
die uns von der Krankenkasse, -versicherung mitgeteilt wurden oder von dieser veröffentlicht wurden. Eine Haftung
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