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SDK Süddeutsche Krankenversicherung a.G.

Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrer privaten Krankenversicherung im Hinblick auf die Erstattung von Reiseimpfungen und Malariavorsorge vor Auslandsreisen. Aufgrund der vielen verschiedenen Tarife empfehlen wir Ihnen, sich persönlich mit Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung zu setzen und nachzufragen inwieweit die Schutzimpfungen für die anstehende Auslandsreise übernommen werden.

Auslandsschutzimpfungen die Ihre private Krankenversicherung erstattet:

Auslandsschutzimpfungen die Ihre private Krankenversicherung nicht erstattet:

Malariavorbeugung (Prophylaxe)

Ihre private Krankenversicherung erstattet keine Kosten der Malariaprophylaxe.

Welche Kosten übernimmt Ihre private Krankenversicherung?

Impfungen die ausschließlich im Zusammenhang mit Auslandsaufenthalte erfolgen werden nicht erstattet, Impfungen die von der STIKO (Ständige Impfstoffkommission des Robert-Koch-Institutes) empfohlen werden, sind erstattungsfähig.

Jahresselbstbehalt / Beitragsrückerstattung

Impfungen werden auf den Jahresselbstbehalt und auf die Beitragsrückerstattung angerechnet mit Ausnahme der Tarife A210 und A220.

Tipps

Ihre private Krankenversicherung erstattet eine Impfung nicht!

Nehmen Sie Kontakt mit der SDK Süddeutsche Krankenversicherung a.G. auf und fragen nach, welche Möglichkeiten es gibt, dass die Impfung doch erstattet wird. Wenn Sie keinen Ansprechpartner vor Ort haben, dann schreiben Sie Ihrer Krankenkasse. Hier finden Sie ein Musteranschreiben.

Es geht um Ihre Gesundheit! Auch wenn Ihre private Krankenversicherung eine Impfung nicht erstattet, aber Ihr Arzt die Impfung empfiehlt, sollten Sie sich impfen lassen.

Impfungen bei Reisen in Deutschland?

Reisen innerhalb von Deutschland sind keine Auslandsreisen. Impfungen wie z. B. gegen die FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) durch Zeckenstich werden jedoch von vielen privaten Krankenversicherungen erstattet, wenn Sie in Deutschland eine Reise in ein Endemiegebiet (betroffenes Gebiet) unternehmen. Dies sind z.B. Bayern, Baden Württemberg und Sachsen. Bitte fragen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach.

Impfschutz überprüfen!

Wie lange ist es her, dass Sie gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Masern oder Pertussis (Keuchhusten) geimpft wurden? Sind Sie älter als 60 Jahre?

Auch unabhängig von Urlaubsreisen sollten Sie Ihren Impfschutz überprüfen lassen. Gerade die Auffrischimpfungen sollte jeder haben. Vergleichen Sie Ihren Impfstatus unter Impfungen mit dem Impfkalender der Stiko und fragen Sie Ihren Arzt!

Kontakt

Ansprechpartner für Impfungen

Leistung
Telefon: 0711 / 5778-499
eMail: leistung@sdk.de

Hauptverwaltung

SDK Süddeutsche Krankenversicherung a.G.
Raiffeisenplatz 5
70736 Fellbach

Web: http://www.sdk.de externer Link

Haftungsausschluss:

Alle Informationen wurden sorgfältig zusammengestellt und ausgewertet. Bei der Aktualität sind wir auf die Informationen der Krankenkassen und Krankenversicherungen angewiesen. Es werden nur Informationen veröffentlicht, die uns von der Krankenkasse, -versicherung mitgeteilt wurden oder von dieser veröffentlicht wurden. Eine Haftung oder Gewähr kann von uns nicht übernommen werden.
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